Die Mitgestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit durch die Erziehungsberechtigten ist gewünscht und notwendig! Hierfür gibt es folgende Möglichkeiten.
Die Klassenpflegschaft wird von allen Erziehungsberechtigten aus der Klasse gebildet. Sie wählt für die Dauer eines Jahres einen Vorsitzenden und einen Stellvertretenden. Sie initiieren und beraten in der Regel gemeinsam mit dem Klassenteam Angelegenheiten, die die Klassengemeinschaft und das Klassenleben betreffen und bringen sich auch bei gesamtschulischen Vorhaben gemeinsam mit ein.
Die Schulpflegschaft wird von allen Klassenpflegschaftsvorsitzenden der Schule gebildet. Sie wählt für die Dauer eines Jahres einen Schulpflegschaftsvorsitzenden und einen Stellvertreter. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Elternschaft, sie organisiert Elternseminare, engagiert sich bei gesamtschulischen Vorhaben, stellt Anträge an die Schulkonferenz und informiert die Elternschaft über schulformbezogene Entwicklungen, aber auch über landespolitische Entwicklungen. Zwei vom Schülerrat gewählte Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 können mit beratender Stimme teilnehmen.
Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen. Die Schulkonferenz ist ein wichtiges Entscheidungsgremium im Schulbetrieb. Elternvertreter, Lehrer- und Schülervertreter sowie die Schulleitung beraten und entscheiden grundlegende Fragen der Schulorganisation und der Schulstruktur.