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Anmeldung von Schüler:innen

Die Aufnahme in die Brückenschule erfolgt durch Zuweisung eines Kindes durch die zuständige Schulaufsicht. Zuvor muss ein Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs (AO-SF) durchgeführt werden, das durch die Erziehungsberechtigten beantragt werden kann.

Wird darin bei einem Kind der Förderschwerpunkt „körperliche und motorische Entwicklung“ festgestellt und ist dies der vorrangige sonderpädagogische Förderbedarf, können Eltern zwischen einer Beschulung an der Brückenschule oder dem Gemeinsamen Lernen an einer allgemeinen Schule wählen.

Bei der Entscheidung für den Förderschwerpunkt „Körperliche und motorische Entwicklung“ liegt folgende Definition in der AO-SF § 6 zugrunde:

"Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung besteht, wenn das schulische Lernen dauerhaft und umfänglich beeinträchtigt ist auf Grund erheblicher Funktionsstörungen des Stütz- und Bewegungssystems, Schädigungen von Gehirn, Rückenmark, Muskulatur oder Knochengerüst, Fehlfunktion von Organen oder schwerwiegenden psychischen Belastungen infolge andersartigen Aussehens."

Ebenso werden Schüler:innen mit Autismus-Spektrum- Störungen sowie chronisch und progredient erkrankte Schüler:innen an der Brückenschule beschult.

 

Sie interessieren sich für eine Aufnahme ihres Kindes in die Brückenschule Maria Veen?

Ein Gespräch mit der Schulleitung kann Ihnen weiter helfen!